Photovoltaik für die Kantone Zürich, Schwyz, Zug und Luzern

Solaranlage in Zürich, Schwyz, Zug und Luzern — Preise, Vergütung und Offerten 2026

Für 228 Gemeinden steht auf dieser Seite, was die Kilowattstunde 2026 kostet und was das Werk vor Ort für eingespeisten Solarstrom zahlt. Aus dem Abstand zwischen beiden Zahlen ergibt sich, was sich rechnet. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, und Sie erhalten bis zu 3 Offerten von Betrieben aus der Region.

Was es kostet
bis zu 3 AngeboteBetriebe aus der Regionkostenlos und unverbindlichohne Werbeanrufe

1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Sechs kurze Fragen — die erste ist die einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf rund 60 Prozent — deshalb fragen wir zuerst nach dem Verbrauch.

Schritt 6 von 9

Die Betriebe planen mit Vorlauf. Ein realistischer Termin hilft beim Vergleich.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

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228
Gemeinden mit eigener Seite
57
Netzbetreiber ausgewertet
25.42–42.26
Rappen Strompreis 2026
bis zu 3
Offerten, kostenlos
Warum der Ort zählt

Zwischen 25 und 42 Rappen — und das im selben Land

Eine Solaranlage rechnet sich nicht überall gleich. Der Strompreis 2026 reicht in unserem Gebiet von 25.42 Rappen in Dietlikon bis 42.26 Rappen in Vorderthal — das ist mehr als das Anderthalbfache. Wer teuer einkauft, spart mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde mehr. Die Vergütung für eingespeisten Strom liegt dagegen fast überall tief: gesetzliches Minimum sind 6.00 Rappen, und viele Werke zahlen genau das.

Aus diesen beiden Zahlen ergibt sich alles Weitere. Je grösser der Abstand zwischen dem, was Sie für Strom bezahlen, und dem, was Sie fürs Einspeisen bekommen, desto mehr bringt jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt — und desto eher lohnt ein Speicher. In einer Gemeinde mit 26 Rappen Bezug und 6 Rappen Vergütung sind das 20 Rappen Unterschied; in einer mit 36 Rappen sind es 30.

Wir haben die Zahlen für jede Gemeinde einzeln zusammengetragen, aus dem Tarifwürfel der ElCom und den Tarifblättern der Werke. Dazu kommt, was vor Ort gilt: Meldeverfahren oder Baugesuch, Ortsbildschutz, Landwirtschaftszone, Förderung. Suchen Sie Ihren Kanton, Ihren Bezirk oder direkt Ihre Gemeinde.

Die entscheidende Zahl

Was die Werke 2026 für Solarstrom zahlen

Was ein Werk 2026 für Ihren Solarstrom zahlt (Rappen je kWh, Spitzenwert)

EG Bubikon Bezirk Hinwil19.00
Energie Gossau, Energie Grüningen Bezirk Hinwil18.50
Gemeindewerke Stäfa Bezirk Meilen17.00
Stadtwerke Wetzikon Bezirk Hinwil14.88
Stadtwerk Winterthur Winter13.00
ewz, Stadt Zürich inkl. Förderbeitrag12.91
EKZ 103 Gemeinden im Kanton9.00
gesetzliche Untergrenze unter 30 kW6.00

Höchstwert 2026 inklusive Herkunftsnachweis, wo das Werk ihn ankauft. Der Abstand zwischen Spitze und Untergrenze beträgt mehr als das Dreifache — deshalb steht die Zahl Ihres Werks auf jeder Gemeindeseite.

Die Vergütung ist nur die eine Hälfte. Entscheidend ist, was Sie beim Einkauf sparen: Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, ist den vollen Bezugspreis wert. Bei den EKZ sind das 26.09 Rappen gegen 6.00 bis 9.00 in der Vergütung. Selbst verbrauchen bringt dort rund das Dreifache von einspeisen.

Vier Werke im Kanton Zürich zahlen für 2026 bereits nach neuen Tarifblättern, und ab 2027 richtet sich die Vergütung nach dem stündlichen Spotmarktpreis statt nach dem Quartalsmittel. Kleine Anlagen erhalten dann eine Minimalvergütungsprämie. Wir führen die Zahlen nach, sobald die Werke sie veröffentlichen.

Kosten

Was eine Anlage kostet und was die Förderung abzieht

Spannen für ein Einfamilienhaus, vor und nach der Einmalvergütung des Bundes. Was bei Ihnen gilt, steht auf der Seite Ihrer Gemeinde.

Anlage Vor Förderung Einmalvergütung Nach Förderung
Anlage6 kWp, kleines Einfamilienhaus Vor Förderung13’000–17’000 Einmalvergütungrund 2’200 Nach Förderung11’000–15’000
Anlage10 kWp, übliches Einfamilienhaus Vor Förderung18’000–24’000 Einmalvergütungrund 3’600 Nach Förderung14’000–20’000
Anlage15 kWp, grosses Dach Vor Förderung25’000–33’000 Einmalvergütungrund 5’400 Nach Förderung20’000–28’000
AnlageSpeicher 10 kWh, zusätzlich Vor Förderung6’000–11’000 Einmalvergütungkeine Nach Förderung6’000–11’000

Die Einmalvergütung des Bundes wird über Pronovo abgewickelt und deckt bei kleinen Anlagen etwa einen Fünftel bis einen Viertel der Investition. Sie wird nach der Inbetriebnahme ausbezahlt, nicht vorher — die Anlage muss also zuerst finanziert werden. Einzelne Gemeinden legen etwas obendrauf; was bei Ihnen gilt, steht auf der Gemeindeseite.

Die Spannen kommen aus Offerten für Schrägdächer mit Ziegeln. Ein Flachdach mit Ballastierung, ein altes Eternitdach, eine schwierige Zufahrt oder ein Gerüst über drei Stockwerke verschieben den Preis nach oben. Deshalb ist der Vergleich mehrerer Offerten am selben Dach aussagekräftiger als jede Tabelle.

Bewilligung

Melden statt bewilligen — mit drei Ausnahmen

Auf einem bestehenden Gebäude in der Bau- oder Landwirtschaftszone ist eine gut angepasste Dachanlage bewilligungsfrei. Sie wird gemeldet, nicht bewilligt: Im Kanton Zürich läuft die Frist über dreissig Tage (§ 238 PBG), im Kanton Schwyz über zwanzig (§ 75a Abs. 3 PBG). Meldet sich die Gemeinde in dieser Zeit nicht, darf gebaut werden.

Die Ausnahmen sind überall dieselben: Kernzonen, Ortsbildschutzgebiete und Gebäude im Denkmalschutzinventar. Dort braucht es ein ordentliches Baugesuch, und die Denkmalpflege redet mit. Eine Voranfrage vor der Planung kostet nichts und erspart die zweite Runde.

Neu seit dem 1. Januar 2026: Auch Fassadenanlagen können im Meldeverfahren erstellt werden (RPV Art. 32a bis). Vorausgesetzt, eine von sieben Bedingungen ist erfüllt und die Anlage liegt höchstens zwanzig Zentimeter vor der Fassade, verläuft parallel dazu, überdeckt keine Schmuckelemente und ist reflexionsarm.

Neu seit 2026

Bei Baumängeln stehen Sie heute besser da

Zum 1. Januar 2026 ist die Revision des Werkvertragsrechts in Kraft getreten (AS 2025 270). Für Bauten gilt jetzt eine Rügefrist von sechzig Tagen; eine kürzere Frist im Vertrag ist unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis). Der Ausschluss der unentgeltlichen Nachbesserung ist bei Bauten ungültig (Art. 368 Abs. 2bis), und die fünfjährige Verjährung darf nicht mehr zu Ihren Lasten verkürzt werden (Art. 371 Abs. 3).

Das ist ein handfester Unterschied gegenüber jedem Vertrag, den Sie vor 2026 unterschrieben hätten. Wenn eine Offerte noch eine Rügefrist von zehn Tagen oder einen Nachbesserungsausschluss enthält, ist das kein Verhandlungspunkt, sondern schlicht nicht mehr gültig.

Häufige Fragen

Was Bauherrschaften zuerst fragen

01Was kostet eine Solaranlage in Zürich, Schwyz, Zug oder Luzern?

Eine übliche Zehn-Kilowatt-Anlage auf einem Einfamilienhaus liegt vor Förderung bei 18’000 bis 24’000 Franken. Nach der Einmalvergütung des Bundes bleiben rund 13’000 bis 19’000. Ein Speicher mit zehn Kilowattstunden kostet 6’000 bis 11’000 Franken zusätzlich.

Was Ihr Dach kostet, hängt an der Deckung, der Ausrichtung, der Zufahrt und daran, ob ein Gerüst nötig ist. Deshalb sind mehrere Offerten am selben Objekt aussagekräftiger als jede Tabelle.

02Wie lange dauert es, bis sich die Anlage bezahlt macht?

Bei einem Bezugspreis um 26 Rappen und einem Eigenverbrauch von rund dreissig Prozent liegt die Rückzahldauer für eine Anlage ohne Speicher meist bei zwölf bis fünfzehn Jahren. Mit Speicher steigt der Eigenverbrauch auf etwa sechzig Prozent, die Investition aber auch — unter dem Strich ändert sich die Dauer wenig.

In Gemeinden mit hohem Strompreis geht es schneller. Wer 36 Rappen zahlt, spart pro selbst verbrauchter Kilowattstunde die Hälfte mehr als jemand im EKZ-Gebiet.

03Brauche ich eine Baubewilligung?

Für eine gut angepasste Dachanlage auf einem bestehenden Gebäude in der Bau- oder Landwirtschaftszone nicht. Sie melden das Vorhaben und warten die Frist ab: dreissig Tage im Kanton Zürich, zwanzig in Schwyz, Zug und Luzern. Im Kanton Luzern entfällt die Meldung ganz, wenn die Anlage unter zwanzig Quadratmeter bleibt.

In Kernzonen, Ortsbildschutzgebieten und bei Gebäuden im Inventar ist es umgekehrt: Dort ist ein ordentliches Baugesuch die Regel. Welche Zone für Ihr Grundstück gilt, klärt Ihr Partnerbetrieb vor der Offerte ab.

04Lohnt sich ein Speicher?

Rechnerisch selten allein, praktisch oft trotzdem. Der Speicher verdient an der Differenz zwischen Bezugspreis und Vergütung. Bei 26.09 Rappen Bezug und 6.00 bis 9.00 Vergütung sind das 17 bis 20 Rappen je verschobener Kilowattstunde — über ein Jahr rund 600 Franken bei einem Haushalt mit 4’500 Kilowattstunden.

Dem stehen 6’000 bis 11’000 Franken Anschaffung gegenüber. In Gemeinden mit hohem Strompreis und tiefer Vergütung sieht die Rechnung deutlich besser aus als im günstigen Netz.

05Was ändert sich 2027 an der Vergütung?

Ab 2027 richtet sich die Vergütung nicht mehr nach dem Mittel des Quartals, sondern nach dem Spotmarktpreis der jeweiligen Stunde. Wer mittags einspeist, wenn viel Solarstrom im Netz ist, bekommt dann weniger; wer Strom in die Abendstunden verschiebt, mehr.

Kleine Anlagen erhalten zum Ausgleich eine Minimalvergütungsprämie. Für die Auslegung heisst das: Ein Speicher und eine Steuerung, die auf Preise reagieren kann, gewinnen an Wert.

06Wie kommen Sie zu den Zahlen auf diesen Seiten?

Die Bezugspreise stammen aus dem Tarifwürfel der Eidgenössischen Elektrizitätskommission, Standardprodukt H4, inklusive Mehrwertsteuer. Die Vergütungen kommen aus den Tarifblättern der Werke; von 57 Netzbetreibern haben wir 41 mit belegter Vergütung erfasst.

Wo ein Werk nichts publiziert, steht das so da und wir rechnen mit der gesetzlichen Untergrenze von 6.00 Rappen. Lieber eine konservative Zahl als eine geschätzte.

Ihre Postleitzahl genügt für den Anfang

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Datenstand 30. August 2026. Quellen: ElCom, Tarifwürfel 2026 · Pronovo, Einmalvergütung · EnergieSchweiz · Fedlex, RPV Art. 32a bis. Preise inklusive Mehrwertsteuer. Vergütungen sind Jahreswerte 2026; wo ein Werk nichts publiziert, rechnen wir mit der gesetzlichen Untergrenze.

Schweizer Solar Guide für Photovoltaik: Kantone Zürich, Luzern, Zug, Schwyz, Obwalden und Nidwalden